Allgemeine Geschäftsbedingungen Helios e.K., Wiesbaden

 

1. Geltungsbereich

Unsere Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich, davon abweichende Bedingungen haben keine Gültigkeit.

2. Vertragsschluss

Ihre Bestellung stellt ein Angebot an uns zum Abschluss eines Kaufvertrages dar. Der Vertrag kommt erst mit der Zusendung einer Auftragsbestätigung an Sie zustande. Über Produkte aus ein und derselben Bestellung, die nicht in der Auftragsbestätigung aufgeführt sind, kommt kein Kaufvertrag zustande.

3. Rückgaberecht

a. Sie können die erhaltene Ware ohne Angabe von Gründen innerhalb von zwei Wochen durch Rücksendung der Ware zurückgeben. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform (z. B. als Brief, Fax, E-Mail), jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger. Und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß § 312c Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 1 Abs. 1, 2 und 4 BGB-InfoV sowie unserer Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit § 3 BGB-InfoV. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Ware. In jedem Falle erfolgt die Rücksendung auf unsere Kosten und auf unsere Gefahr. Die Rücksendung hat zu erfolgen an: Helios e.K., Begasweg 3, 65195 Wiesbaden.

b. Helios e.K. behält sich vor, bei Rückgabe benutzter und beschädigter Ware Ersatz für die Wertminderung und für den Wert der Nutzung der Ware zu verlangen, soweit die Verschlechterung der Ware nicht ausschließlich auf ihre Prüfung zurückzuführen ist.

c. Für eine Sonnenuhr, die im Auftrag des Kunden speziell für einen bestimmten geografischen Ort angefertigt wird, besteht kein Rückgaberecht gem. § 312 d Abs. 3 BGB, da sie für keinen anderen Kunden verwendet werden kann.

4. Garantie / Gewährleistung

a. Wir gewähren für unsere Produkte eine Garantie auf Material- und Herstellungsfehler sowie eine Korrosionsschutzgarantie. Die Garantiedauer geht aus den Verkaufsunterlagen des jeweiligen Produkts hervor und gilt ab dem Übergabedatum.

b. Die Garantie auf Material- und Herstellungsfehler umfasst die Erstattung der Kosten für erforderliche Ersatzteile und die im Zusammenhang mit dem Austausch oder der Reparatur der schadhaften Teile anfallenden Arbeitszeit, sofern Helios e.K. einen Material- bzw. Herstellungsfehler als solchen anerkannt hat.

c. Die Korrosionsschutzgarantie umfasst alle Teile, die aufgrund von Durchrostung oder strukturellen Schäden durch Korrosion defekt werden. Im Rahmen dieser Garantie verpflichtet sich Helios e.K. alle Teile kostenlos zu reparieren, die nach Auffassung von Helios e.K. aufgrund von Durchrostung oder strukturellen Schäden durch Korrosion defekt sind.

d. Die Garantie gilt nur unter der Voraussetzung, dass das Produkt zu dem Zweck, für den es bestimmt ist, eingesetzt wird und dass die in der mitgelieferten Betriebsanleitung beschriebene Handhabung des Produkts beachtet wird. Die Garantie erstreckt sich nicht auf Schäden, die der Käufer zu vertreten hat, wie z.B. Schäden, die durch unsachgemäße Behandlung entstanden sind. Die Garantie erstreckt sich nicht auf durch Naturgewalten verursachte Schäden.

5. Eigentumsvorbehalt / Gefahrenübergang

a. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Erfüllung aller Verbindlichkeiten aus dem Vertrag Eigentum der Helios e.K.. Mit der Montage der Ware ist kein Eigentumserwerb verbunden.

b. Der Käufer verpflichtet sich, das Eigentum des Verkäufers auch dann entsprechend zu wahren, wenn die gelieferte Ware nicht unmittelbar für den Käufer, sondern für Dritte bestimmt ist. Er hat den Warenempfänger auf diesen Eigentumsvorbehalt ausdrücklich hinzuweisen.

c. Wird die Ware des Käufers an diesen versandt, so geht mit der Absendung an den Käufer die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Käufer über. Dies gilt unabhängig davon, ob die Versendung der Ware vom Erfüllungsort erfolgt oder wer die Frachtkosten trägt.
 

6. Anwendbares Recht / Erfüllungsort / Gerichtsstand

a. Dieser Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

b. Für alle gegenseitigen Ansprüche ist der Geschäftssitz der Helios e.K. in Wiesbaden Erfüllungsort.

c. Gerichtsstand für sämtliche Ansprüche aus diesem Vertrag mit Kaufleuten ist Wiesbaden.
 

7. Schlussregelung

Sollte eine der vorgenannten Bestimmungen unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit der übrigen Vereinbarungen davon nicht berührt. Die Vertragsparteien sind sich darüber einig, dass anstelle der unwirksamen Bestimmung eine Regelung gilt, die der unwirksamen Bestimmung vom wirtschaftlichen Sinn her möglichst nahe kommt und rechtlich zulässig ist.
 

 

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